Bundestagswahl 1953
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Bei der Bundestagswahl 1953 stellte sich die Regierung von Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) erstmals der Wiederwahl.
Bei dieser Wahl erlebte die CDU/CSU einen großen Triumph: Sie legt zweistellig zu und wurde nun deutlich stärkste Fraktion, nachdem sie noch 1949 nur knapp vor SPD lag.
Die absolute Mandatsmehrheit verfehlte sie um einen einzigen Sitz.
Für die SPD trat erstmals der Partei- und Fraktionsvorsitzende Erich Ollenhauer an, der beide Ämter von dem im August 1952 verstorbenen Kurt Schumacher übernommen hatte. Die SPD erhielt bei dieser Wahl ihr bislang schlechtestes Wahlergebnis bei Bundestagswahlen überhaupt.
Im Einzelnen:
Die restlichen drei Abgeordneten zogen über die Liste der Zentrumspartei in den Bundestag ein, die zwar nur 0,8 % der Stimmen erhielten, aber ebenfalls über die Grundmandatslausel einzogen, da sie einen Wahlkreis direkt gewinnen konnten.
Anders als heute genügte es für das Erreichen der Grundmandatsklausel, wenn eine Partei einen (statt heute drei) Wahlkreis direkt gewann.
Schon bei der Bundestagswahl 1957 wurde die Zahl der zu gewinnenden Wahlkreise auf 3 erhöht, so wie es bis heute gültig ist.Hintergrund
Endergebnis
Unter den restlichen Parteien befanden sich der GB-BHE (Gesamtdeutscher Block-Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten) der mit 5,9 % und 27 Abgeordneten in Fraktionsstärke in den Bundestag einzog. Hinzu kommt die Deutsche Partei (DP) die 3,3 % der Stimmen erhielt und auf Grund des Gewinns von zehn Wahlkreisen über die Grundmandatsklausel mit 15 Abgeordneten in den Bundestag einzog.