Bundesratspräsident (Deutschland)
Der Präsident des Deutschen Bundesrates ist der jährlich in Deutschland neu zu bestimmende Präsident des Bundesrateses. Die Amtszeit dauert regelmäßig vom 1. November eines Jahres bis zum 31. Oktober des folgenden Jahres.Bundesratspräsident ist der jeweilige Ministerpräsident des Bundeslandes, welches die Präsidentschaft im Bundesrat ausübt. Die Abfolge der Bundesländer erfolgt turnusgemäß und beginnt beim Land Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreichstem Bundesland und endet bei Bremen als einwohnerschwächstem Bundesland. Die Abfolge richtet sich absteigend nach der Einwohnerzahl der Länder.
Die genaue Abfolge lautet:
2. Bayern
5. Hessen
6. Sachsen
8. Berlin
10. Thüringen
11. Brandenburg
14. Hamburg
15. Saarland
16. Bremen
Findet in der Amtszeit des Bundesratspräsidenten in seinem Heimatland ein Regierungswechsel statt, so übernimmt der neue Regierungschef auch das Präsidentenamt (so zuletzt geschehen im April 1999, als Bundesratspräsident Hans Eichel die Landtagswahl verlor und Roland Koch sein Nachfolger wurde).
Der Bundesratspräsident ist auch Stellvertreter des Bundespräsidentenen und dennoch nach diesem und dem Bundestagspräsidenten protokollarisch gesehen die "Nummer drei" in der Bundesrepublik, weil der Bundestagspräsident der Vertreter des einzigen direkt gewählten Bundesorgans ist.
Derzeitiger Bundesratspräsident ist der Ministerpräsident des Freistaates Thüringen, Dieter Althaus.
Bundesratspräsidenten waren u.a. die späteren Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger, Willy Brandt und Gerhard Schröder, ebenso der spätere Bundespräsident Johannes Rau, die SPD-Vorsitzenden Björn Engholm und Oskar Lafontaine sowie die CSU-Vorsitzenden Franz-Josef Strauß und Edmund Stoiber.
Siehe auch: Politisches System Deutschlands