Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein als Oberbehörde des Bundes hat das Branntweinmonopol zu verwalten, das seinem Inhalt nach eine nationale Marktordnung für Ethylalkohol mit agrar- und sozialpolitischen Zielsetzungen, seiner Form nach ein Finanzmonopol gemäß den Artikeln 105, 106 und 108 des Grundgesetzes ist.Ihre Hauptaufgaben sind die Übernahme des im Monopolgebiet hergestellten Agraralkohols aus den Brennereien sowie die Reinigung und Verwertung dieses Alkohols.