Bundesministerium
Bundesministerium in Deutschland
Ein Bundesministerium ist die einem Bundesminister zugeordnete oberste Bundesbehörde. Nach Artikel 62 des Grundgesetzes besteht die Bundesregierung aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Innerhalb der vom Bundeskanzler gesetzten Richtlinien leitet jeder Bundesminister sein Ressort in eigener Verantwortung. Zu dem Ressort eines Bundesministers gehört das Bundesministerium als oberste Bundesbehörde und die dem Ressort zugeordneten oberen, mittleren und unteren Bundesbehörden. Die Beamten und Angestellten des Bundesministeriums nehmen im Auftrag und im Namen des Bundesministers dessen Aufgaben wahr, insbesondere die Aufsicht gegenüber den nachgeordneten Behörden, aber auch die politischen Aufgaben gegenüber dem Bundestag und den anderen Organen des Bundes. Nach preußischer Tradition ergehen Verwaltungsakte der Bundesministerien häufig in ich-Form und werden auf den Minister bezogen.
Das bedeutendste Bundesministerium ist traditionell das Auswärtige Amt, die kleinsten Ministerien sind das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministerium der Justiz.
Bundesministerien in Deutschland