Bundeseisenbahnvermögen
Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) wurde am 1. Januar 1994 als nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes eingerichtet (Gesetz über die Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen). Es ist dem Bundesverkehrsministerium unterstellt, und wird von einem Präsidenten geleitet (derzeit Rolf Heine).
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2 Aufgaben 3 Weblinks |
Das BEV ist zweistufig organisiert.
Vereinfachte Darstellung:
Gliederung
Aufgaben
Weblinks