Bundesbeauftragter für den Datenschutz
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfD) ist laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) der Beauftragte der deutschen Bundesregierung für den Datenschutz. Er erstellt einen zweijährigen Tätigkeitsbericht. Er wird von der Bundesregierung vorgeschlagen und vom Bundestag gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Er kann einmal wiedergewählt werden
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Er berät und kontrolliert Bundesbehörden, andere öffentliche Stellen des Bundeses, Telekommunikations- und Postdienstunternehmen auf Grund des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Postgesetzes (PostG). Er berät und kontrolliert private Unternehmen, die unter das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) fallen.
Aufgaben nach dem BDSG
Die Bundesbeauftragten für den Datenschutz:
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