Bundesangestelltentarifvertrag
Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) regelt die Beschäftigungsbedingungen und die Bezahlung der Angestellten im Öffentlichen Dienst.Es ist ein Tarifvertrag, den die öffentlichen Arbeitgeber (Bund, Länder und kommunale Arbeitgeber) und die Gewerkschaft ver.di (früher ÖTV) abgeschlossen haben und jährlich fortschreiben.
In den neuen Bundesländern gilt ein reduzierter BAT Ost.
Je nach Tätigkeitsfeld wird man in eine bestimmte Gehaltsgruppe für ein Grundgehalt eingeordnet.
Dieses Grundgehalt steigert sich mit dem Alter und ist der wichtigste Teil der Besoldung.
Dieses Grundgehalt wird auch Grundvergütung oder Tabellenvergütung genannt.
Es reicht von ca. 900 Euro in der niedrigsten Besoldungsstufe X bei einem Alter 23 Jahre bis ca. 5000 Euro bei einem Alter 47 Jahren in der höchsten Besoldungsstufe I.
Aufgestockt wird das Grundgehalt durch einen Ortszuschlag, der (entgegen seinem Namen) sich im wesentlichen nach dem Familienstand bemisst und bundesweit einheitlich in 3 Klassen berechnet wird.
Grundgehalt
Ortszuschlag
Weitere Zulagen
Weitere Zulagen sind das Urlaubsgeld, das Weihnachtsgeld und Zulagen für bestimmte Berufsgruppen, beispielsweise mit Sonntags- oder Nachtarbeit.Weblinks
Rechtshinweis