Bundesamt für Verfassungsschutz
Einer der deutschen Inlandsnachrichtendienste ist das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Es untersteht dem Bundesministerium des Innern. Die Organisation beschäftigte im Jahr 2003 2401 Personen und wird von einem Präsidenten, zur Zeit Heinz Fromm, geleitet. Der Hauptsitz befindet sich in Köln.
Präsidenten
Viele Präsidenten der Behörde erlangten einen unerwarteten Bekanntheitsgrad, wurden in den vorzeitigen Ruhestand geschickt oder traten zurück.
Informationssammlung und -auswertung
Die Hauptaufgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist das Sammeln und Auswerten von Informationen über verfassungsfeindliche und extremistische Bestrebungen. Dazu gehören unter anderem politische Aktivitäten, die aufgrund ihrer antidemokratischen Ansichten die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden, wie zum Beispiel extrem links beziehungsweise rechts gerichtete Parteien. Doch auch die Scientology Organisation ist aufgrund ihrer, zum Teil illegalen, Aktivitäten in das Schussfeld des Bundesamt für Verfassungsschutz gerückt.
Spionageabwehr
Ein anderer gesetzlicher Auftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist die Spionageabwehr, auch nach dem Ende des Kalten Krieges. Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterscheidet zwischen drei Arten der Spionage:Geheimschutz
Ein weiteres Aufgabengebiet des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist der Geheimschutz. Unter diesem Begriff versteht man den Schutz von geheimen und vertraulichen Material des Staates und der von ihm beauftragten Industrie vor fremden Nachrichtendiensten, Interessenverbänden und Einzelpersonen, die versuchen an solch vertrauliche Unterlagen zu gelangen.
Möglichkeiten/Methoden
Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, bedient sich das Bundesamt für Verfassungsschutz verschiedenster Möglichkeiten:Öffentliche Quellen
Den größten Teil seiner Informationen bezieht das Bundesamt für Verfassungsschutz aus öffentlichen Quellen, wie Zeitungen, Fernsehen, dem Internet, Flugblättern und ähnlichem. Zudem besuchen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz öffentliche Informationsveranstaltungen.Nachrichtendienstliche Mittel
Doch auch der Einsatz von umfassenden überwachungsdienstlichen Mitteln gilt als unverzichtbar. So werden zum Beispiel Verbindungsmänner des Bundesamtes für Verfassungsschutz in extremistische Kreise eingeschleust. Doch auch die genehmigungspflichtige Brief- und Telefonüberwachung gehört zu den Maßnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Bei der Durchführung dieser Aktionen ist es jedoch strengstens an das Grundgesetz gebunden.Beobachtete Organisationen
Beispiele für Personen, die vom Verfassungsschutz und angeschlossenen Organisationen befragt oder observiert worden sind:
Kontrolle/Rechenschaftslegung
Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird wie die anderen deutschen Geheimdienste von der Parlamentarischen Kontrollkommission des Bundestags überwacht. Ebenso zur Rechenschaftslegung wie zur allgemeinen Information über den politischen Extremismus veröffentlicht es jährlich einen Verfassungsschutzbericht.Abschaffung/Kritik
In der Vergangenheit wurde immer wieder die Abschaffung des Verfassungsschutzes gefordert. So forderten Die Grünen noch 1998 in ihrem Wahlprogramm, dass die Geheimdienste schrittweise aufzulösen seien.
Kritiker bezweifeln Effektivität der Behörde und kritisierte die "Datensammelwut" und die Observationspraktiken der Behörde.
Gelegentlich lieferte das BfV aufgrund seines Verhaltens Anlass zur Kritik: So startete man im Jahre 1976 einen mehrmonatigen "Lauschangriff" auf den RAF-terrorismusverdächtigen ehemaligen Atommanager Klaus Traube. Der Terrorismusverdacht erwies sich als falsch, der damals verantwortliche Innenminister Werner Maihofer musste zurücktreten. Aktuell machte das BfV im Rahmen des Verbotsverfahrens gegen die NPD von sich Reden. Ein wesentlicher Grund dafür, dass das Verbotsverfahren scheiterte ist, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz sich in Übereinstimmung mit dem verantwortlichen Innenminister Otto Schily weigerte, mitzuteilen, welche Parteiaktivitäten von der Partei selbst und welche vom Verfassungsschutz beziehungsweise durch in den Parteiapparat als Funktionäre eingeschleuste Vertrauenspersonen des Verfassungsschutzes initiiert wurden. Da das Bundesverfassungsgericht somit nicht beurteilen konnte, welche Handlungsweisen der Partei originär zugerechnet werden können, und bei welchen der Verfassungsschutz als agent provocateur Pate gestanden hat, lehnte es den Antrag auf Verbot der NPD ab.Weblinks
Siehe auch: Politische Straftaten, Berner Club, Nachrichtendienst, Staatsschutz, MAD