Budgetierung
Die Neutralität dieses Artikels ist umstritten. Siehe Wikipedia:Neutraler Standpunkt.Die Budgetierung ist eine politische Maßnahme, um die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Deutschland einzudämmen. Dabei wird gesetzlich festgelegt, daß pro Kalenderjahr in einem bestimmten Ausgabenbereich für alle Versicherten der GKV nur eine Geldmenge ausgegeben werden darf, die derjenigen des Vorjahres entspricht und um den Prozentsatz der Grundlohnsummensteigerung angepaßt wird.
Dieses planwirtschaftliche Instrument wird der Realität des Gesundheitswesens nicht gerecht, da die Inzidenz von Erkrankungen in der Bevölkerung (z.B. Grippewellen, Epidemien) sich nicht nach wirtschaftlichen Daten richtet. Gegen Ende des Jahres kann es deshalb vorkommen, daß die eingeplanten Gelder bereits aufgebraucht sind. Ärzte müssen dann dringende Fälle weiter behandeln und die Behandlungskosten selbst tragen, ohne dafür Honorar zu erhalten. Oder aber aufschiebbare Behandlungen müssen auf das nächste Kalenderjahr verschoben werden.
Die Budgetierung der Behandlungsausgaben gilt in Deutschland bereits seit 1993. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Verwaltung, Reklame und so genannte "Gesundheitsförderungsangebote" (z.B. Koch-, Tanzkurse o.ä.) waren keiner Reglementierung unterworfen und steigerten sich entsprechend. Erst 2004 im sog. GKV-Modernisierungsgesetz wurden halbherzige Maßnahmen zur Dämpfung dieser Kosten eingeführt.
Weitere Maßnahmen zur Kostendämpfung sind Degression, Niederlassungssperren für Ärzte und Zahnärzte, die so genannte Praxisgebühr, Herausnahme oder Einschränkung von Leistungen aus dem Leistungskatalog der GKV (z.B. im zahnärztlichen Bereich: seit 1. Januar 2004 Verschärfung der Richtlinien bei Wurzelkanalbehandlungen und Begrenzung der Abrechenbarkeit der BEMA-Leistungsziffer 107 Zahnsteinentfernung auf 1mal pro Kalenderjahr.)