BStU
Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) ist eine von den Mitgliedern der Bürgerkomitees und Freiwilligen der Bürgerrechtsbewegung im Zuge der friedlichen Revolution von 1989 erkämpfte Einrichtung zur Sicherung der Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdiensteses (StaSi) der DDR. Die Leitung der Behörde wurde dem Pfarrer Joachim Gauck übertragen. Daher hieß diese Dienststelle lange Zeit wegen des ansonsten langen Titels kurz Gauck-Behörde. Im Oktober 2000 wurde die Leitung der Behörde Frau Marianne Birthler übertragen. Seither wird diese Behörde in den Medien auch Birthler-Behörde genannt.
Am 29. Dezember 1991 trat das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) in Kraft, das der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedet hatte. Das zentrale Anliegen dieses Gesetzes ist die vollständige Öffnung der Akten des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes, insbesondere der Zugang der Betroffenen zu den Informationen, die der Staatsssicherheitsdienst zu ihnen gespeichert hat. Erstmals bekamen damit Bürger Gelegenheit, in Unterlagen einzusehen, die ein Geheimdienst über sie angelegt hatte. Das ist in der Geschichte ohne Beispiel.
Das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR (kurz MfS, umgangssprachlich auch Stasi) sammelte fast vierzig Jahre lang im Auftrag der SED Material über Millionen von Menschen - in erster Linie über DDR-Bürgerinnen und -Bürger, aber auch über viele Bürger der alten Bundesländer und über Bürger anderer Staaten.
Unzählige Lebensläufe - nicht nur in Ostdeutschland - wurden im Laufe der Jahre durch die Staatssicherheit entscheiden beeinflusst. Das MfS beeinflußte den beruflichen Auf- oder Abstieg, nutzte systematisch menschliche Schwächen aus und schreckte auch nicht davor zurück, in die Privatsphäre seiner Opfer einzudringen und intimste Informationen für seine Zwecke zu verwenden. Ärztliche Schweigepflicht, Bank- und Postgeheimnis, die Unverletzlichkeit der Wohnung, selbst die in der Verfassung der DDR festgelegten Grundrechte eines jeden Bürgers waren für die Stasi kein Tabu.
Bis zum Oktober 2000 beantragten mehr als 1,7 Millionen Privatpersonen bei der Bundesbeauftragten Birthler Einsicht in Unterlagen, die der Staatssicherheitsdienst über sie geführt hat.
Jeder deutsche Bürger hat das Recht, die über ihn angefertigten Geheimdienstakten der ehemaligen DDR kostenfrei einzusehen. Dieses Recht hat auch die Familie eines verstorbenen, ehemaligen DDR-Bürgers. Erforderlich ist dazu die Antragstellung bei der Behörde auf Akteneinsicht. Das dazu nötige Antragsformular lässt sich von der Internet des BStU [1] herunterladen. Kopien der betreffenden Geheimdienstakten können auf Wunsch auch per Post an die Wohnanschrift des Antragstellers zugestellt werden.
Da bei den meisten Unterlagen eine Vernichtung versucht wurde, liegen viele Unterlagen nur unsystematisch vor. Eine erste vorläufige Mitteilung, ob tatsächlich die Stasi den Antragsteller ausspioniert hat, erfolgt nach 4-12 Wochen. Da die Recherchen sich über verschiedene Archive erstrecken, und ehemalige DDR-Bürger unterschiedlich intensiv durch den DDR-Geheimdienst beobachtet wurden, kann die Recherche unterschiedlich lange dauern. Erwähnte Informationen von dritten Spionageopfern werden von der Birthler-Behörde vor der Herausgabe zensiert. Die Namen und Decknamen von hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeitern der Stasi werden allerdings bekannt gegeben.
Der Antrag auf Akteneinsicht kann jederzeit erneut gestellt werden.
Die Rosenholz-Dateien erhalten eine Liste ehemaliger Spione, die für die ehemalige DDR tätig waren. In der Liste sind vorwiegend Spione erwähnt, die auf westdeutschem Gebiet tätig waren.
Im März 2004 war die Kontrolle der "Rosenholz"-Dateien über Stasi-Westspione auf Übersetzungs- und andere Fehler nahezu abgeschlossen. Die Stasi-Unterlagen-Behörde konnte nun eine größere Zahl Überprüfungsanträge auf Stasi-Tätigkeit bearbeiten. Die Datensammlung der Stasi-Auslandsspionage war im Jahr 2003 von den USA zurückgegeben worden.
Auslöser für den Aktenstreit waren unterschiedliche Auffassungen über die Rechte der BStU auf Herausgabe von Stasi-Akten an Journalisten. Der Streit begann Ende 1999 und ist bis heute noch nicht entschieden. Die Rechtslage wird derzeit vor dem Bundesverwaltungsgericht geklärt. Eine Entscheidung steht noch aus.
Entwickelt hat sich der Streit im Zuge der CDU-Parteispendenaffäre, als bekannt wurde, dass Abhörprotokolle und wörtliche Protokolle des DDR-Geheimdienstes zu diesem Thema vorliegen. Nach eingehender Prüfung entschied das BstU, nur noch zusammenfassende Vermerke und keine wörtlichen Protokolle herauszugeben.
Stasi-Unterlagen-Gesetz
Einsichtnahme in Geheimdienstakten
"Rosenholz"-Dateien
Der "Aktenstreit" - Herausgabe von Akten über Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens an Journalisten?
Siehe auch: Stasi-Unterlagen-GesetzWeblinks