Bleichprivileg
Das Bleichprivileg war ein am 14. Dezember 1357 von den Marktgrafen ausgestelltes Privileg zur Errichtung der Landesbleiche an den Ufern des Chemnitzflusses. Dieses gilt als die Voraussetzung für die Entwicklung der Textilherstellung in Chemnitz. Am 30. Mai 1451 wurde es durch Kurfürst Friedrich II zur Chemnitzer Bleichordnung verändert. Damit war der Export ungebleichter Textilien (auch Garne und Tücher) verboten.