Bilderverbot
In der Bibel steht in den Zehn Geboten: "Du sollst Dir kein Bildnis machen", und gemeint ist ein Bildnis von Gott. Deshalb findet sich in den Synagogen und Moscheen auch kein Bild von Gott, Religionsstiftern und Menschen, die gemäß dem 1. Buch Mose (Genesis, Bereschit) ja Ebenbild Gottes sind.Da die Zehn Gebote an zwei Stellen in der Bibel (Tora, "Altes" Testament (2. Mose 20 und 5. Mose 5) in unterschiedlicher Zählung überliefert sind, ergibt sich für christliche Konfessionen theologisch jeweils eine ganz andere Gewichtung.
Anfangs gab es hinsichtlich des Bilderverbots zwischen Juden und Christen keine verschiedenen Ansichten, die ersten Christen und Jesus waren Juden. Die erste große Auseinandersetzung des Christentums mit dem Bilderverbot fand im byzantinischen Bilderstreit des 8./9. Jahrhunderts statt, der schließlich zugunsten der Bilder beendet wurde. (Details siehe dort).
Die Fassung des zweiten Gebots "Du sollst dir kein Bildnis machen" legt nahe, dass religiöse Figuren oder Inhalte nicht bildlich dargestellt werden dürfen. Diese Interpretation der biblischen Gebote machten sich vor allem die Reformierten zu eigen. Deshalb gibt es - mit Ausnahme eines leeren Kreuzes - keinerlei Schmuck oder Bilder in den Kirchen.
Der Umgang mit Bildern war in der Reformation heftig umstritten. Zunächst stellte sich bei der Aneignung altgläubiger Gotteshäuser durch die Protestanten die Frage, ob man nur "ärgerliche" Bilder wie Heiligenfiguren und -darstellungen entfernen oder die Kirchen völlig ausräumen solle. Während Martin Luther und seine Anhänger Bilder, die mit den reformatorischen Glaubensinhalten konform gingen, religiös legitimierten, verwarfen Zwingli und Calvin sämtliche bildlichen Darstellungen als unchristlich.
Die völlige Ablehnung religiöser bildlicher Darstellungen führte zu einer weniger emotionalen und mehr rational bestimmten Religiosität ("Kopfchristentum"). Durch diese Grundhaltung könnten andere Werte wie Erwerbssinn und Schulbildung gefördert worden sein.
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