Biergarten
Als Biergarten bezeichnet man Gaststätten bzw. den Teil einer Gaststätte, deren Bewirtung im Freien stattfindet. Der Ursprung dieser Einrichtungen (im klassischen Sinne) ist in Bayern zu finden. Hierbei wird dort zwischenzeitlich zwischen Biergärten im allgemeinen und traditionellen Biergärten unterschieden.In Österreich wird ein Biergarten Gastgarten genannt.
Biergärten entstanden in Bayern im 19. Jahrhundert in München, als vorwiegend untergäriges Bier getrunken wurde. Dieses durfte nur in den kalten Monaten hergestellt werden, so lautete ein entsprechendes Dekret von Ludwig I. (Bayern), da die Gärung bei Temperaturen zwischen vier und acht Grad erfolgen musste. Damit auch im Sommer dieses Bier ausgeschenkt werden konnte, legten größere Bierbrauer in den Flusshängen der Isar Bierkeller an, in denen man in der Lage war, das gebraute Bier entsprechend gut kühl zu halten. Um die Durchschnittstemperatur des Lagers weiter zu senken, wurden Kastanien gepflanzt, die mit ihrem dichten Blätterwerk im Sommer guten Schatten boten und auf dem Boden des Hangs Kies gestreut.
Hierzu ein Auszug aus der Bayerischen Biergartenverordnung (letzte Fassung vom 20.04.1999):
Der typische bayerische Biergarten ist eine Gaststätte bzw. Teil einer solchen, deren Betrieb im wesentlichen auf Schönwetterperioden der warmen Jahreszeit beschränkt ist. Das Erfordernis des eine Situierung des Betriebs im Grünen, jedenfalls im Biergartens ermöglicht, unter großen Bäumen im Schatten bestehende Defizite können durch kleinere Anpflanzungen beschränkt kompensiert werden. Der Gartencharakter wird dem Betriebsgelände selbst in erheblichem Umfang vorhandene durch eine in der Umgebung in erheblichem Umfang bestimmt. Entscheidend ist das Gesamtbild der Anlage.
Der nächste logische Schritt erfolgte bald und neben der reinen Lagerung wurden die Bierkeller bald auch für den Ausschank genutzt, indem man einfache Bänke und Tische unter die Bäume stellte. Dies führte dazu, dass diese Plätze bald ein beliebtes Ausflugsziel der Münchner wurden, sehr zum Verdruss der kleineren, in München verbliebenen Bierbrauer. Um der zunehmenden Abwanderung von Gästen entgegenzuwirken, traten diese an Ludwig I heran, der verfügte, dass die um München herumliegenden Bierkeller zwar weiterhin den Ausschank betreiben, dort jedoch keine Mahlzeiten servieren durften. Jeder, der dort essen wollte, musste die dafür notwendige Brotzeit nunmehr selbst mitbringen.
Diese Verfügung ist inzwischen zwar nicht mehr gültig, so dass es möglich ist z.B. an entsprechenden Ständen etwas zum Essen zu kaufen oder sich etwas servieren zu lassen, jedoch erlauben es weiterhin viele Biergärten, dass die Gäste ihre eigene Brotzeit mitbringen. Diese werden zur besseren Unterscheidbarkeit als traditioneller Biergarten bezeichnet.
Auch die Möglichkeit des Verzehrs mitgebrachter Speisen ist noch heute in der Bayerischen Biergartenverordnung festgehalten:
Biergärten erfüllen wichtige soziale und kommunikative Funktionen, weil sie seit jeher beliebter Treffpunkt breiter Schichten der Bevölkerung sind und ein ungezwungenes, soziale Unterschiede überwindendes Miteinander ermöglichen. Die Geselligkeit und das Zusammensein im Freien wirken Vereinsamungserscheinungen im Alltag entgegen. Sie sind vor allem für die Verdichtungsräume ein ideales und unersetzliches Nahziel zur Freizeitgestaltung im Grünen. Sie sind regelmäßig gut zu erreichen und bieten gerade Besuchern mit niedrigem Einkommen und Familien, insbesondere durch die Möglichkeit zum Verzehr mitgebrachter Speisen, eine erschwingliche Gelegenheit zum Einkehren.
Zu den ältesten Münchner Biergärten zählen die Waldwirtschaft bei Pullach und die Kugler-Alm, die beide für sich die Erfindung des Radlers beanspruchen. Der größte traditionelle Biergarten der Welt ist der Münchner Hirschgarten.Entstehung