Bezirksverordnetenversammlung
Als Bezirksverordnetenversammlung werden die Kommunalvertretungen in Berlin bezeichnet.Neben dem Landesparlament, dem Abgeordnetenhaus, welches für die gesamte Stadt Berlin zuständig ist und die Landesregierung (bestehend aus den Senatoren und der Regierende Bürgermeister an der Spitze), sind die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) für die kommunale Bezirksebene zuständig.
Sie werden stets parallel zum Abgeordnetenhaus gewählt und bestehen aus jeweils 55 Mitgliedern. Es gilt eine 3%-Hürde.
Bei Wahlen zur BVV sind außer deutschen Staatsbürgern auch Angehörige anderer EU-Mitgliedsstaaten wahlberechtigt. Das Wahlalter beträgt derzeit 18 Jahre. Die Regierungskoalition plant jedoch eine Absenkung auf 16 Jahre.
Pro Bezirk wird eine BVV gewählt, so dass es in Berlin insgesamt zwölf Stück gibt.
An der Spitze steht der Bezirksverordnetenvorsteher mit zwei Stellvertretern. Mindestens drei Abgeordnete können sich zu einer Fraktion zusammenschließen.
Zum Anfang jeder Legislaturperiode wird das Bezirksamt gewählt, welches aus dem Bezirksbürgermeister und fünf Stadträten besteht. Die Stadtratsposten werden proporzional zu dem Wahlergebnis auf Bezirksebene verteilt. Einzig bei der Wahl des Bezirksbürgermeisters besteht die Möglichkeit der "Koalitionsbildung", Zählgemeinschaft genannt.