Bezirk Oberbayern
Der Bezirk Oberbayern ist eine kommunale Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts im Bundesland Bayern. Der Bezirk ist in Bayern die dritte kommunale Ebene über den Gemeinden (1. Ebene) und Landkreisen (2. Ebene) und nicht zu verwechseln mit dem Regierungsbezirk Oberbayern, der den Zuständigkeitsbereich einer staatlichen Behörde, der Regierung von Oberbayern darstellt.Dies ist einzigartig in ganz Deutschland und für Außenstehende schwer zu begreifen, da die jeweiligen Gebiete der Bezirke und der Regierungsbezirke deckungsgleich und die Verwaltungsbehörden oftmals im selben Gebäude untergebracht sind. Sie haben jedoch sehr unterschiedliche Aufgaben.
Die Bezirke sind Selbstverwaltungskörperschaften und haben daher auch ein Parlament, den Bezirkstag, der alle 5 Jahre von den Wahlberechtigten des Bezirks direkt gewählt wird. Sie können Wappen und Fahnen wie eine Gemeinde oder ein Landkreis haben, was ein staatlicher Regierungsbezirk nicht hat.
Die Bezirke nehmen jene Aufgaben wahr, die über die Zuständigkeit und das Leistungsvermögen der kreisfreien Städte und Landkreise hinausreichen. Sie schaffen öffentliche Einrichtungen, die für das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Wohl der Bevölkerung notwendig sind. So sind sie z.B. Träger psychiatrischer und neurologischer Fachkrankenhäuser, von Spezialkliniken, Fach- und Sonderschulen und Freilichtmuseen. Ferner sind sie überörtliche Sozialhilfeträger. In anderen Bundesländern werden diese Aufgaben teilweise z.B. von den Landschaftsverbänden beziehungsweise Landeswohlfahrtsverbänden erledigt.
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