Beweismittel
Juristisch gesehen ist das Beweismittel eine Erkenntnisquelle, durch die das Gericht sich von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Behauptung überzeugen soll, mit dessen Hilfe also Beweis geführt wird. Im deutschen Zivilprozess gibt es folgende Beweismittel: Augenschein, Zeugen, Sachverständige, Urkunden und Parteivernehmung.In der Rhetorik ist das Beweismittel bzw. die Beweiswürdigung Teil der Überredung der beratenden Rede.
Siehe auch: Rhetorik, Strafprozessordnung (StPO), Asservat
Rechtshinweis