Beurkundungsgesetz
Das Beurkundungsgesetz ist ein deutsches Gesetz, das die öffentlichen Beurkundungen und die Verwahrungen durch den bestellten Notar regelt.Basisdaten | |
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Kurztitel: | Beurkundungsgesetz |
Voller Titel: | ders. |
Typ: | Bundesgesetz |
Rechtsmaterie: | Zivilrecht |
Gültigkeitsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Abkürzung: | BeurkG |
FNA: | 303-13 |
Verkündungstag: | 28. August 1969 (BGBl. I 1969, S. 1513) |
Aktuelle Fassung: | 31. Juli 2004 (BGBl. I 2004, S. 598) |
Hinsichtlich des Sachverhalts muss der Notar den Willen der Beteiligten erforschen. Der Notar soll sich daher auch Grundbucheinsicht verschaffen, wenn Grundstücksgeschäfte getätigt werden. Er hat zu überprüfen, ob das Geschäft der Rechtsordnung ("dem Gesetz") entspricht oder Willensmängel bei den Beteiligten vorliegen.
In engen Grenzen darf der Notar auch eine Verwahrung tätigen. Zu diesem Zweck führt er ein so genanntes Notaranderkonto. Die Erträge aus dem Notaranderkonto fließen dem Hinterleger zu. Der Notar darf nicht über das Geld zu seinem eigenen Gunsten verfügen.
Zudem regelt das Gesetz die Beglaubigungen durch den Notar.
Die Vergütung eines Notars richtet sich nach § 17 der Bundesnotarordnung und nach der Kostenordnung.
Rechtshinweis