Besitzmittler
Besitzmittler ist nach deutschem Sachenrecht jemand, der aufgrund eines Besitzmittlungsverhältnisses (§ 868 BGB) unmittelbaren Besitz an einer Sache innehat und gleichzeitig mit Besitzmittlungswillen den Besitz für den mittelbaren Besitzer - zumeist den Eigentümer - vermittelt.Besitzmittler sind z.B.: Mieter, Pächter, Entleiher, Verwahrer.
Liegt ein mehrstufiges Besitzmittlungsverhältnis vor, wie z.B. bei der Untermiete, so ist der mittelbare Besitzer erster Stufe auch Besitzmittler für den mittelbaren Besitzer zweiter Stufe, ohne selbst unmittelbar zu besitzen.