Besetzung der Hainburger Au
Die Besetzung der Hainburger Au war sowohl von umweltpolitischer als auch von demokratiepolitischer Bedeutung für Österreich.Anfang 1983 hatte der WWF seine Kampagne "Rettet die Auen" gestartet und mit Hilfe einiger Medien begonnen, die Öffentlichkeit auf die drohende Zerstörung der Donauauen bei Hainburg (Niederösterreich) durch ein Wasserkraftwerk aufmerksam zu machen.
Die "Österreichische Donaukraftwerke AG" erreichte 1983 eine Erklärung des Kraftwerks Hainburg zum "bevorzugten Wasserbau" durch die oberste Wasserrechtsbehörde. Das im damals gültigen österr. Wasserrechtsgesetz vorgesehene Instrument des "bevorzugten Wasserbaus" war zur behördlichen Handhabung großer Wasserbauvorhaben, die im besonderen Interesse standen, vorgesehen und bedeutete eine Verfahrenskonzentration aller behördlichen Genehmigungen bei der Wasserrechtsbehörde und eine Einschränkung des Instanzenzuges. Nach Ende des behördlichen Verfahrens wurde im Dezember 1984 bei Stopfenreuth mit den Arbeiten begonnen.
Am 8. Dezember 1984 organisierte die Österreichische Hochschülerschaft einen "Sternmarsch", an dem ca. 8'000 Menschen teilnahmen. Mehrere hundert Personen blieben in der Au und erzwangen die Einstellung der Rodungsarbeiten.
Nachdem die Au zum Sperrgebiet erklärt worden war, kam es am 19. Dezember zu einem brutalen Polizeieinsatz. Bei den Zusammenstößen zwischen 2'000 Polizisten und 4'000 Aubesetzern wurden 26 Personen verletzt. Am selben Nachmittag demonstrierten in Wien rund 40'000 Menschen gegen das Vorgehen der Regierung und gegen den Kraftwerksbau.
Am 21. Dezember verhängte die Bundesregierung einen Rodungsstopp. Am 22. Dezember musste Bundeskanzler Fred Sinowatz unter dem Druck der öffentlichen Meinung und einiger einflussreicher Medien einen "Weihnachtsfrieden" verkünden. Tausende Menschen verbrachten die folgenden Feiertage in der Au. Prediger Joop Roeland feierte mit den Aubesetzern den Weihnachtsgottesdienst.
Als das Höchstgericht Anfang Jänner 1985 weitere Rodungen bis zum Abschluss des laufenden Beschwerdeverfahrens verbot, wurde die Besetzung beendet.
Im März 1985 wurde das so genannte Konrad Lorenz-Volksbegehren durchgeführt. Seine wesentlichen Forderungen waren ein Verbot von Großkraftwerken wie Hainburg und die Errichtung eines Nationalparks im Gebiet von Hainburg. Das Begehren wurde von 353'906 Personen unterzeichnet.
Am 1. Juli 1986 hob der Verwaltungsgerichtshof den Wasserrechtsbescheid auf. Seit 1996 gehört die Hainburger Au zum Nationalpark Donau-Auen.
Siehe auch: "Auhirsch" Günther Nenning