Berufsfeuerwehr
Eine Berufsfeuerwehr ist eine öffentliche Feuerwehr. Sie besteht aus hauptamtlich arbeitenden Einsatzkräften des feuerwehrtechnischen Dienstes (nach DIN 14011 Teil 9). Die Einrichtung einer Berufsfeuerwehr ist in den entsprechenden Ländergesetzen geregelt. In Nordrhein-Westfalen z.B. sind Berufsfeuerwehren nur in kreisfreien Städten zwingend vorgeschrieben (§ 10 Abs.1 Satz 2 FSHG), in vielen anderen Bundesländern sind alle Städte ab einer Größe von 100.000 Einwohnern (Rheinland-Pfalz: 90.000 Einwohner) verpflichtet eine Berufsfeuerwehr einzurichten (bzw. sich durch eine entsprechende Ausnahmegenehmigung von dieser Verpflichtung entbinden zu lassen). Die hauptamtlich eingesetzten Dienstkräfte sind zu verbeamten (§ 10 Abs.2 FSHG). Ansonsten unterhalten die Gemeinden gem. § 1 FSHG eine den örtlichen Bedürfnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr. Aus § 1 Abs. 4 FSHG ergibt sich, dass Städte mit Berufsfeuerwehr auch eine Einsatzleitstelle einrichten müssen. Besteht neben der Berufsfeuerwehr eine Freiwillige Feuerwehr, ist der Leiter der Berufsfeuerwehr auch Leiter der Freiwilligen Feuerwehr. Große kreisangehörige Städte (in NRW: mehr als 60.000 Einwohner) und mittlere kreisangehörige Städte (in NRW über 25.000 Einwohner) müssen hauptamtliche Kräfte für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache einstellen, die zu verbeamten sind (§ 13 FSHG). Ausnahmen sind möglich. In NRW ist es daher möglich, dass Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern - weil sie keine kreisfreien Städte sind - keine Berufsfeuerwehr haben müssen, aber eine ständig besetzte Feuerwache mit hauptamtlichen Kräften haben (je größer die Stadt und je größer das Risiko, desto mehr). Z.B. haben Neuss (über 145.000 Einw.), Paderborn, Moers, Siegen (alle über 100.000 Einw.) usw. keine Berufsfeuerwehr, während z.B Witten (gleiche Größenordnung) eine BF hat. Natürlich ist es jeder Gemeinde unbenommen, eine Berufsfeuerwehr einzurichten. Beispiele hier: Iserlohn, Minden (kreisangehörig, weniger als 100.000 Einwohner, trotzdem eine BF).Gearbeitet wird meist in 24 Stunden Schichten, d.h. 24 Stunden arbeiten und dann 48 Stunden frei.
In einer Freiwilligen Feuerwehr können zur Unterstützung hauptamtliche Kräfte hinzugezogen werden. (vgl.oben)
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2 Siehe auch 3 Weblinks |
Ausbildung
Um Berufsfeuerwehrmann zu werden ist eine abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise in einem handwerklichen Beruf, nachzuweisen. Die Ausbildung zum Feuerwehrmann dauert 2 Jahre.