Berliner Testament
Als Berliner Testament bezeichnet man im deutschen Erbrecht ein Testament von Ehepartnern oder Lebenspartnern, in dem diese sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Dies geschieht oft, aber nicht notwendigerweise, in Form eines gemeinschaftlichen Testaments.Zweck des Berliner Testaments ist es, die Kinder des Verstorbenen zunächst von der Erbfolge auszuschließen. Diese würden nach der gesetzlichen Erbfolge andernfalls Miterben, so dass dem überlebenden Partner nur die Hälfte -- bei Gütertrennung sogar nur ein Viertel -- des Nachlasses bliebe, was oft dazu führt, dass größere Vermögenswerte (vor allem gemeinsam erworbenes Grundeigentum) verkauft werden müssen.
Das Pflichtteilsrecht der Kinder kann mit dem Berliner Testament nicht ausgeschlossen werden; jedoch werden die (oft gemeinsamen) Kinder meist ohnehin gesetzliche Erben oder Nacherben nach dem Tod des zweiten Ehepartners und verzichten daher auf den Pflichtteil. Unter Umständen kann durch Pflichteilsstrafklausel wie die Jastrowsche Formel darauf hingewirkt werden.
Rechtshinweis