Begründung
Die Begründung bezeichnet den Teil eines bedingten Urteils, in dem die Bedingung widergespiegelt wird, von der die Wahrheit der Folge abhängt.In der Umgangssprache versteht man unter Begründung die Ausgangsbedingung, die Voraussetzung für die Existenz einer Erscheinung oder eines ganzen Systems von Erscheinungen.