Begnadigung
Die Begnadigung ist öffentlich-rechtlich die Befugnis von Staatsoberhäuptern, im Einzelfall Tätern die ihnen strafrechtlich zuerkannte Strafe zu erlassen. Es ist dies keine Ausübung der Dritten Gewalt, sondern davon unabhängig.In der Bundesrepublik Deutschland haben das Recht der Begnadigung - je nach Art des Verbrechens oder Vergehens - der Bundespräsident und die Ministerpräsidenten bzw. die Regierenden Bürgermeister (der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg).
Auch die Amnestie, eine allgemeine Begnadigung Vieler, steht ihnen zu.
Zum religiösen Strafnachlass vgl. Gnade.
Rechtshinweis