Beglaubigung
Die
Beglaubigung oder
Legalisation ist die Bestätigung, dass die Unterschrift unter der Urkunde echt ist. Es wird damit bestätigt, daß die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat. Im internationalen Rechtsverkehr nennt man eine solche Beglaubigung auch Legalisation.
Weblinks
Siehe auch: Beurkundung, Apostille