Befehl
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Befehle beim Militär
Ein Befehl ist eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt.
Er spiegelt den Willen des Befehlsgebers nach Inhalt, Richtung und Form wieder. Der Befehl wird vor allem im militärischen Bereich verwendet, während man im politischen Bereich eher vom Erlass spricht. Die Verwandtschaft der beiden Vorgänge kommt im Wort einen Befehl erlassen zum Ausdruck.
Nach juristischer Definition (§ 2 Nr. 2 Wehrstrafgesetz (WStG) ist ein Befehl eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter (§ 1 Abs. 5 des Soldatengesetzes) einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt.
Verantwortung für Befehle trägt stets der Vorgesetzte (§ 10 Abs. 5 Soldatengesetz (SG)). Erteilt er nämlich schuldhaft rechtswidrige Befehle, begeht er ein Dienstvergehen nach §23 SG, das disziplinar geahndet werden kann. Darüber hinaus muss er unter bestimmten Umständen für die Folgen, sofern dem Bund ein Schaden entsteht, haften und Schadensersatz leisten. Weiterhin ist der Vorgesetzte gemäß §10 Abs. 5 SG verpflichtet, Befehle angemessen durchzusetzen. Hierbei geht es nicht nur um Befehle, die er selbst erteilt hat, sondern er muss auch für die Befolgung der Befehle sorgen, die andere Vorgesetzte für den Dienst gegeben haben, den er verantwortlich leitet.
Rechtmäßige Befehle
nach §10 Abs. 4 SG darf der Vorgesetzte Befehle nur
- zu dienstlichen Zwecken und
- unter Beachtung der Regeln des Völkerrechts und
- unter Beachtung der Gesetze und
- unter Beachtung der Dienstvorschriften erteilen.
Nur wenn der Vorgestzte alle vier Forderungen des §10 Abs. 4 SG erfüllt, ist der Befehl rechtmäßig. Wird nur eine der Forderungen nicht erfüllt, so ist der Befehl rechtswidrig und der Vorgesetzte hat damit einen Pflichtverstoß gegen §10 Abs. 4 SG begangen. Ein gleichzeitiges Dienstvergehen gemäß §23 SG liegt allerdings nur dann vor, wenn er schuldhaft seine Pflichten nach §10 Abs. 4 SG verletzt hat. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Befehls nimmt der Vorgesetzte vor.
Die Pflicht, dem Befehl zu gehorchen, wird nach § 11 SG geregelt.Siehe auch Vorgesetztenverordnung (Deutschland)
Beim Programmieren ist der Befehl die kleinste Funktionseinheit zur Steuerung eines Programms, das zur Ausführung von Funktionenen angewiesen wird. Die Befehlsfolgen werden meist in einem Quellcode geschrieben und vom Compiler in Maschinensprache (Maschinencode) übersetzt. Assemblersprache ist hierbei die Programmiersprache, die dem Maschinencode am nächsten ist.
Bei der Benutzung einer Computerprogramms ist ein Befehl eine Handlungsanweisung, die der Anwender dem Programm gibt. Bei modernen Programmen erfolgt dies meist durch eine Auswahl aus einem Menü.Literatur
Dieter Stockfisch, Der Reibert. Das Handbuch für den deutschen Soldaten. Berlin, 2003 ISBN 3813208079Befehle in der Datenverarbeitung