Befähigungszeugnis
Das Befähigungszeugnis ist die staatliche Bescheinigung für den Nautiker, dass er Schiffe bestimmter Größe in einem bestimmten Fahrtgebiet als Wachoffizier oder als Kapitän führen darf.Die Ausbildung dafür findet auf eine Seefahrtsschule statt.
Bis zur Einführung des STCW-Codes wurden folgende Patente unterschieden:
- Für die Kleine Fahrt
- - Wachoffizier auf Kleiner Fahrt (AKW, ehemals A1)
- - Kapitän auf Kleiner Fahrt (AK, ehemals A2)
- Für die Mittlere Fahrt
- - Wachoffizier auf Mittlerer Fahrt (AMW, ehemals A3)
- - Kapitän auf Mittlerer Fahrt (AM, ehemals A4)
- Für die Große Fahrt
- - Wachoffizier auf Großer Fahrt (AGW, ehemals A5)
- - Kapitän auf Großer Fahrt (AG, ehemals A6)