Bauüberwachung
Unter Bauüberwachung (auch Bauleitung genannt) ist die Kontrolle des Auftragnehmers (Handwerker) durch den Fachbauleiter zu verstehen. Fachbauleiter und Architekt können ein und die selbe Person sein, müssen es aber nicht.Der Fachbauleiter sollte die Fähigkeit haben, Fehler der Handwerker zu erkennen. Diese Fähigkeit kann durch eine handwerkliche Ausbildung, Lehrgänge oder ein Studium erworben worden sein.
Entdeckte Fehler sollten nach Maßgabe des Fachbauleiters/Architekten beseitigt werden
Dem Architekten kann vom Bauherren auch die Aufgabe des Sicherheitskoordinators übertragen werden. Damit ist der Architekt dann auch für die Vermeidung von Unfällen usw. zuständig.
Ziel ist es, ein Bauwerk zu erstellen, dass den Vorstellungen des Bauherren entspricht sowie technisch und handwerklich einwandfrei ist. Maßgeblich sind hier aktuelle Herstellervorschriften sowie DIN- und EN-Normen. Diese sind als "Regeln der Technik" anzusehen wobei immer die aktuellste Fassung gilt.
Bauherr und Architekt/Fachbauleiter sollten zu Dokumentation unbedingt ein Bautagebuch führen. Auch Handwerker können dazu verpflichtet werden.
Laut BGH-Urteil ist ein Gebäude, das nicht den Regeln der Technik entspricht, automatisch mangelhaft.