Bann
Gemeinde Bann siehe: Bann (Pfalz)Der Ausdruck Bann bezeichnet die rechtliche religiös aufgeladene Sanktion des Ausschlusses eines abweichlerischen Individuums oder einer Minderheit zum Zwecke der Aufrechterhaltung einer als legitim angesehenen Ordnung.
Ursprünglich galten Abweichler als von bestimmten negativen Mächten (Dämonen) besessen, an denen man den Bann als magisches Bannen dieser Geister in Gestalt des Exorzismus vollzog. Diese besitzergreifenden Geister trieb und schloss der Bann aus, der insofern einen Schutz bot, wie es noch heute der Begriff der Bannmeile zum Ausdruck bringt.
Aus diesem magisch-exorzistischen Verständnis rührt die Vorstellung, bestimmte Menschen könnten etwas oder jemanden bannen, in ihren Bann ziehen. Darauf gehen die heute landläufigen Formulierungen zurück, etwa: wie gebannt zuschauen oder sich im Bann einer bestimmten Musik befinden.
Der Bann trat im germanischen Recht als Acht in Kraft bei Mord, Totschlag, Raub, Körperverletzung, Diebstahl, Brandstiftung, Hexerei, falsches Zeugnis, Beleidigung, Vergewaltigung, Inzest etc.
Die Antike praktizierte den Bann in unterschiedlichen Formen, so verbannte das Volk im Scherbengericht Missliebige aus der Gemeinschaft. (siehe auch Zwölftafelgesetz).
Die semitischee Sprachwelt gibt den Bann als haeraem (absondern, verbieten, weihen) wieder, was in feierlicher Form die Aussonderung einer Gabe zur Opferung, (siehe auch Sündenbock), oder förmlich die Ausrottung einer feindlichen Gruppe oder eines ganzen Volkes während eines Krieges zelebriert. Auch im arabischenen Wort "Harem" findet er seinen Ausdruck.
Das Christentum übernimmt den hebräischen Bannbegriff, den es zunächst im Neuen Testament mit dem griechischenen Anathema wieder. Dieser Begriff, eigentlich Weihegeschenk an Gott verbindet den Bann mit einem scharfen Fluch bzw. einer Selbstverfluchung und stellt ihn nicht sogleich in einen gruppensozialen, sondern einen ausschließlich theologischen Bezug. Für die Exkommunikation aus der Gemeinde wurde hingegen die Formel der Übergabe an den Satan verwendet. (1. Korinther 5,5).
Die Kirche praktiziert den Bann als Buß- und Strafverfahren gegen Häretiker ab dem 4. Jahrhundert mit der Anathemaformel. Im Mittelalter wächst dem Bann die prominente Rolle gesellschaftlicher Brandmarkung zu, der weithin einhergeht mit der Diskriminierung im weltlichen Bereich. (Weiteres siehe: Exkommunikation).
Mit der Aufklärung verliert der Bann seine primär theologische Bedeutung, bleibt aber als juristische Sanktion präsent. Mächte wie Großbritannien oder Russland praktizierten teilweise über Jahrhunderte die Verbannung von Delinquienten hauptsächlich zum Zwecke der Kolonisierung.
Gegenwärtig erfährt der Begriff durch den im Sommer 2003 von der UNO verhängten Bann über die Organisation Reporter ohne Grenzen eine erneute Aktualität.