Bajuwaren
Die Bajuwaren (Boii-avari, Baiwaren, Baioaren, bedeutet Männer aus Baia, evtl. Germanen aus Böhmen/Boiohaemum) oder auch Volksstamm der Baiern genannt bilden die Bevölkerung des frühen Bayern. Die Besiedelung von Teilen Österreichs und Einflüsse auf Böhmen sind belegt.Die tatsächlichen Ursprünge der Baiern sind nicht genau bekannt, wobei Anklänge an den Namen des keltischen Volkes der Boier in der Wissenschaft kontrovers diskutiert werden, jedoch evident sind. Der Name selbst beschreibt wahrscheinlich ein Konglomerat aus grösseren und kleineren Teilen der folgenden Gruppen:
- verschiedene keltische Stämme: Boier, Räter, Vindeliker
- Siedlungsreste der Römerzeit, Romanen (z.B. um Salzburg)
- incl. Menschen aus verschiedenen Völkern Südeuropas und dem Orient, die im Gefolge der Römer einwanderten
- dem Volk der Alamannen (in grösserer Zahl im Westen)
- verschiedener Germanengruppen aus Böhmen, darunter wohl Markomannen
- dem Volk der Langobarden
- dem Volk der Thüringer (z.b. um Zeusleben)
- später auch dem Volk der Slawen (in den östlichen Gebieten)
- und wahrscheinlich vereinzelt auch dem Volk der Awaren
In diesem Sinne sind die Bajuwaren kein echter Volksstamm sondern vielmehr ein Volks-Konstrukt, dass sich aufgrund bestehenden regionalen Herrschafts-Einheit gefügt hat.
Als Nachbarvölker der Bajuwaren gelten:
- Alamannen im Westen
- Franken im Norden
- Langobarden im Süden, hinter den Alpen
- Awaren im Südosten
- Slawen im Osten
Die Regenten der Baiern wurden vom Herzogsgeschlecht der Agilolfinger gestellt:
- Herzog Garibald I, 555 - ca. 591
- Herzog Odilo, 739 legt Bistümer fest
- Herzog Tassilo III, 748 - 788, danach Enteignung durch Franken-Kaiser Karl
Die Baiern waren einer allmähliichen Christianisierung unterworfen. Im Benediktinerkloster Niederalteich (gegründet 731 oder 741 n. Chr.) wurde als Gesetzeswerk das so genannte Lex Baiuvariorum auf 150 Pergamentseiten in Latein niedergeschrieben.
Weblinks
siehe auch: Deutsche Stämme Bayern Liste der Herzöge, Kurfürsten und Könige von Bayern
Der neuzeitliche Begriff Bayern, im Sinne von Bayrischer Staatsangehörigkeit und dem Folge-Titel Staatsbürger, wird durch die Verfassung des Freistaats Bayern im ersten Hauptteil, Artikel 6 bis 8 definiert. Dabei findet durch die Gleichstellung aller deutschen Staatsangehörigen eine Integration in die föderalistische Bundesrepublik Deutschland statt.
siehe hierzu: http://www.bayern.landtag.de/bayer_verfassung_erster_hauptteil.html#1.