Bösgläubigkeit
Unter Bösgläubigkeit versteht man das Fehlen des Guten Glaubens, also die Kenntnis bestimmter Umstände, die einen gutgläubigen Erwerb von einem Nichtberechtigten verhindern.Im Sachenrecht ist es beispielsweise nicht möglich Eigentum an einer Sache durch Einigung zu erlangen, wenn der Erwerber weiß, dass die Sache gestohlen ist. Der Erwerber ist dann bösgläubig. Auf die Kenntnis welcher Umstände es ankommt, ist von der jeweiligen Rechtsnorm abhängig.
Rechtshinweis