Bürgerentscheid
Allgemeines
In den Städten und Gemeinden sowie in den Kreisen der meisten deutschen Bundesländer kann in wichtigen Angelegenheiten ein Volksentscheid stattfinden. Dieser kann entweder von "unten", also durch Sammlung einer Mindestzahl von Unterschriften wahlberechtigter, eingeleitet werden (s. Bürgerbegehren) oder von "oben" (Ratsbegehren), durch eine qualifizierte Parlamentsmehrheit (meist 2/3).
In der Abstimmung entscheidet meist nicht allein die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Mehrheitsprinzip), sondern es wird gefordert, dass diese zugleich einen Mindestanteil der Abstimmungsberechtigten darstellt (Zustimmungsquorum, s. Quorum). Dies stellt vor allem in größeren Städten ein Problem dar.