Bürgerbegehren
Bürgerbegehren sind ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene.In wichtigen Angelegenheiten können Bürgerinnen und Bürger einer Stadt oder Gemeinde einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Dieser Antrag, der von einem bestimmten Anteil von Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss, wird Bürgerbegehren genannt. Zunächst gab es diese Möglichkeit nur in Baden-Württemberg (seit 1956). In der Folge der Barschel-Affäre und im Zuge des deutschen Einigungsprozesses wurden jedoch bis 1998 in allen Bundesländern außer Berlin Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in die Kommunalverfassungen eingeführt.
Die Bedingungen für die Initiierung eines Bürgerbegehrens sind jedoch in den Bundesländern unterschiedlich gut gestaltet. Während etwa in München nur 3 % der Wahlberechtigten unterschreiben müssen, um eine Abstimmung herbeizuführen, in einigen Hamburger Bezirken sogar nur 2 %, beträgt der Anteil in Dresden 15%, in Jena sogar 20%. In den meisten Bundesländern existieren darüber hinaus Themenausschlüsse, die wichtige kommunalpolitische Themen (vor allem die Bebauungsplanung und die öffentlichen Finanzen) von Bürgerbegehren ausschließen. Weitere Erschwernisse existieren u.a. in der formalen Vorschrift, einen Finanzierungsvorschlag für die verlangte Maßnahme zu erstellen. Diese Regel wird von den Verwaltungsgerichten zunehmend enger ausgelegt, so dass mittlerweile für Bürgerbegehren meist wesentlich höhere Anforderungen gelten als für Anträge aus dem Kommunalparlament.
Entsprechend der Höhe der Hürden ist die Anwendungspraxis in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. In Bayern und Hamburg - den Ländern mit den bürgerfreundlichsten Bedingungen - weil hier die Bürger selbst per Volksentscheid die Elemente kommunaler Demokratie durchgesetzt haben - gehören Bürgerbegehren mittlerweile zum kommunalpolitischen Alltag. In Thüringen - wo die ungünstigsten Bedingungen bestehen - stellen sie hingegen eine große Ausnahme dar. Eine Sonderstellung nimmt Nordrhein-Westfalen ein. Obwohl wichtige Themenbereich nicht für eine breite Diskussion durch Bürgerbegehren offen stehen gibt es hier - wohl aufgrund der im Durchschnitt sehr hohen Einwohnerzahl von Städten und Gemeinden - immer wieder neue Bürgerbegehren.
Während die kommunalen Spitzenverbände (z.B. der Deutsche Städtetag) den neuen direktdemokratischen Möglichkeiten skeptisch gegenüber stehen und eine enge Auslegung der Regelungen befürworten, fordern Bürgerrechtsorganisationen (z.B. Mehr Demokratie e.V. ) eine Senkung der Hürden, um Diskussionen in allen demokratischen Fragen zu ermöglichen. Anwendungsbedingungen
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