Autorität
Autorität (vom lateinischen „auctoritas“ Einfluss, Geltung, Ansehen, Würde, Macht, bzw. dessen Verb „augere“ das soviel wie vermehren, fördern bereichern, wachsen bedeutet) ist das Ansehen (siehe auch Ehre), das eine Institution oder Person besitzt und das dazu führt, dass sich andere Menschen in ihrem Denken und Handeln nach ihnen richten. Sie entsteht durch vorausgehende Erfahrung von Macht, Fähigkeiten, Wissensvorsprung oder durch religiösen Überzeugungen.
Im konkreten Sinn bezeichnet Autorität eine Person oder Institution, die Autorität hat auf ihrem jeweiligen Gebiet kraft ihres Ansehens, von Gesetzen etc. . So ist der Lehrer in der Schule eine Autorität kraft Gesetz; ein Wissenschaftler ist eine Autorität , wenn er bei den Kollegen allgemeine Anerkennung für seine Forschung geniesst.
Neue Ansätze im Lehrbereich, zum Beispiel den konstruktivistischen Lehr- und Lerntheorien, gehen davon aus, dass die Lehrperson ihre Autorität nicht nur kraft des Gesetzes/der Position erlangt, sondern durch Zustimmung von den Belehrten. Autorität kann zudem geteilt werden, sofern die Autorität (als Person) gewillt ist, dies zu tun.
Man kann nach Bocheński epistemische und deontische Autorität unterscheiden: Epistemische Autorität ist die Autorität des Wissenden, der sich in einem Fachgebiet besonders gut auskennt und auf den man deswegen bei Fragen, die dieses Fachgebiet betreffen, zu hören gewillt ist. Deontische Autorität bezeichnet die Autorität des Vorgesetzten, der von dieser seiner Position her Weisungen zum Verhalten seiner Untergebenen erteilen kann.
siehe auch auktorial (Erzähltheorie)