Ausgleichsmandat
Das Ausgleichsmandat dient dazu, die bei bestimmten Wahl-Verfahren zustandekommenden Überhangmandaten, so auszugleichen, dass andere Parteien, die keine Überhangmandate bekommen haben, nicht benachteiligt werden.Das Verfahren der Zuteilung der Ausgleichsmandate ist sehr unterschiedlich und wird auch nur in einigen Bundesländern durchgeführt.
Es wird z.B. in Niedersachsen die doppelte Anzahl der Überhangmandate zu der ursprünglichen Anzahl der zu vergebenen Sitze dazuaddiert. Dann werden sämtliche Berechnungen so wiederholt, als wäre die Summe die ursprüngliche Anzahl der Sitze. Damit kann das Kräfteverhältnis wenigstens zum Teil wieder hergestellt werden.