Ausbürgerung
Ausbürgerung ist der Verlust der Staatsangehörigkeit durch zwangsweisen Entzug oder Aberkennung.Besitzt die Person keine weitere Staatsangehörigkeit, so wird sie staatenlos.
In Deutschland griffen sowohl das Dritte Reich als auch die DDR auf Ausbürgerungen, vor allem gegen politisch Oppositionelle und Unliebsame (z.B. im Dritten Reich: (Flucht-)Juden) zurück. Gemäß Art. 16 Abs. 1 S. 1 GG ist grundsätzlich die Ausbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland verboten.
Trotzdem kann ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeiten eintreten, z.B. beim nicht genehmigten Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25 I StAG) oder beim nicht genehmigten Eintritt in eine ausländische Streitkraft (§ 28 StAG).
Wer eine fremde Staatsangehörigkeit zusätzlich zur deutschen erwerben will, benötigt 'vor' Beantragung der ausländischen Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung (BBG) nach § 25 II StAG, welche entweder für im Inland lebende Deutsche von den lokalen Staatsangehörigkeitsbehörden (z.B. Bezirksregierung) oder für im Ausland lebende Deutsche vom [Bundesverwaltungsamt] erteilt wird.
Negativbeispiel: Seit 2002 wehrt sich der deutsche Schriftsteller Peter-Paul Zahl gegen seine Ausbürgerung durch die deutsche Botschaft in Kingston (Jamaika), da er ohne o.g. BBG die jamaikanische Staatsangehörigkeit beantragte und nach dem deutschen Gesetz somit ausgebürgert wurde.
Prominente Beispiele für eine Ausbürgerung sind:
- Wolf Biermann (DDR)
- Thomas Mann (Drittes Reich)
- Willy Brandt (Drittes Reich)
- Erich Maria Remarque (Drittes Reich)
- Peter-Paul Zahl (BRD)