Auktion
Eine Auktion (auch Versteigerung) ist eine besondere Form eines Verkaufs.
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Man unterscheidet fünf prinzipielle Varianten:
In Deutschland wird eine Versteigerung von § 156 BGB geregelt. Bei gewerblichen Versteigerungen findet außerdem § 34b Gewerbeordnung (GewO) und die Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen Anwendung.
Nach Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. November 2001 (Aktenzeichen: VIII ZR 13/01) finden auf Internetauktionen der § 156 BGB, § 34 b GewO und die Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen keine Anwendung. Das OLG Frankfurt aM hat außerdem in einem Urteil vom 01.03.2001 (Aktenzeichen: 6 U 64/00) entschieden, dass die Bezeichnungen "`Auktion"' oder "`Versteigerung"' für Verkäufe gegen Höchstgebot im Internet, die keine Versteigerungen i.S.v. § 34b GewO sind, ist, ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht irreführend sind.
Rechtshinweis
Siehe auch: Internetauktion, Auktionshaus, Ricardo
Unterschiedliche Arten
Rechtliche Grundlagen
Besonderheit bei Internet-Auktionen
Weblinks