Aufklärungsquote
Die Aufklärungsquote ist das prozentuale Verhältnis der aufgeklärten Fälle zu den polizeilich registrierten ("bekannt gewordenen") Fällen (also Straftaten) in einem Berichtszeitraum, der regelmäßig ein Jahr beträgt. Aufgeklärt heißt dabei, es wurde ein Tatverdächtiger - mit hinreichendem Tatverdacht - ermittelt. Durchaus möglich sind durch die polizeiliche Erfassung (von Fällen des Vorjahres) Aufklärungsquoten oberhalb von 100%.
Delikte mit hohen Aufklärungsquoten sind so genannte Kontrolldelikte, die aber über ein großes Dunkelfeld (Dunkelziffer) verfügen.
Hohe Aufklärungsquoten (2003):
- Mord 95,17%, Totschlag 95,74%
- gefährliche / schwere Körperverletzung 84,08%
- einfache Körperverletzung 90,68%
- Geiselnahme 95,45%
- Freiheitsberaubung 90,22%
- Bedrohung 91,05%
- Ladendiebstahl 94,25%
- Betrugsdelikte, wie z.B. Beförderungserschleichung, 79,46%
- Veruntreuungen 98,95%
- Urkundenfälschung 91,90%
- Erpressung 84,10%
- Beleidigung 90,43%
- Straftaten gegen das Ausländergesetz pp. 98,60%
- Rauschgiftdelikte 94,57%
- Sachbeschädigung 26,68%
- Wohnungseinbruchsdiebstahl 18,04%
- Brandstiftung 47,32%
Siehe auch: Straftat, Strafrecht, Polizei