Außereheliche Beziehung
Von außerehelicher Beziehung wird dann gesprochen, wenn ein verheirateter Partner eine mehr oder weniger dauerhafte sexuelle Beziehung mit einer andere Person als dem Ehepartner eingeht.Dabei muss unterschieden werden zwischen gesellschaftlich nicht geduldeten und geduldeten außerehelichen Beziehungen:
Nicht geduldete außereheliche Beziehungen werden als Ehebruch bezeichnet und je nach kulturellem Umfeld mehr oder weniger streng sanktioniert.
Geduldete außereheliche Beziehungen werden auch als nebeneheliche Beziehungen bezeichnet. Nebeneheliche Beziehungen sind sozial anerkannte, rechtmässige, zur Ehe komplementäre sexuelle Verbindungen. Sie sind der Ehe jedoch nicht gleichgestellt und meist weniger strikt geregelt. Nebeneheliche Beziehungen können relativ dauerhaft sein (Konkubinat) oder nur vorübergehend (Zeugungshilfe, Gattinnentausch).
Spezielle Fälle von nebenehelichen Beziehungen sind das antizipatorische Levirat, die Polykoitie oder das Witwenkonkubinat.