Als Außenbereich wird im Baurecht der Bereich bezeichnet, in dem weder ein Bebauungsplan noch eine zusammenhängende Bebauung existiert. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich nach § 35 BauGB.
Diesem Artikel fehlt etwas oder er ist ein Artikelanfang. Wenn Du mehr weißt, bitte sei mutig, erweitere ihn und mach ihn zu einem guten Artikel.
Hier nochmal der Grund, warum der Artikel konkret noch überarbeitet werden muß: