Asyl
Unter der Bezeichnung Asyl versteht man den Zufluchtsort, Unterkunft, Obdach und Freistätte, aber auch jeder Schutz vor Gefahr und Verfolgung, das Wort Asyl stammt aus dem griechischen Asylon, deutsch: "unverletzt" bzw. "nicht ausgeraubt" (griechisch "sylan" = berauben, "a" = nicht).Ein Asyl war bis in die jüngste Zeit vor allem auch ein Heim oder Hospiz, für alle Menschen, die auf ihrem Lebensweg gestolpert oder gestrandet sind, am Unfall, Invalidität, Armut, als Witwen, Waisen oder Alten. Im Asyl fanden Wanderer, Flüchtlinge, Pilger Schutz, es war ein Ort der christlichen Nächstenliebe, sehr oft mit Kloster oder Mission im Verbund. Die Städte führten für Ihre Bürger Pfrundhäuser, das waren Stiftungen, die jedoch nur denjenigen in Not Asyl boten, die sich rechtzeitig finanziell mit einem Pfrund beteiligt haben, die wirklich Armen oder Ortsfremden waren auf das Asyl der Kirchen angewiesen. Ähnlich erging es auch den Leprakranken, den Aussätzigen, die meist in entferne Häuser "ausgesetzt" wurden.
Viele berühmte Persönlichkeiten mußten aus den unterschiedlichsten Motiven und Gründen fliehen und genossen in der Fremde Asyl, im 19. Jahrhundert waren es unter Anderen auch Richard Wagner und Gottfried Semper, die Deutschland. bzw. Sachsen verlassen mußten und die Schweiz, bzw. Zürich waren recht stolz auf ihre prominenten Gäste und Asylanten.
Die bolschewistische Revolution, und noch viel mehr die Zeit des Nationalsozialismus bescherte der Welt eine Flut von Flüchtlingen und Asylsuchenden, die Katastrophe des Zweiten Weltkrieges und die Teilung Europas noch mehr. Aus den ehemaligen Kolonien folgten weitere Menschenmengen, wie aus den Ostblockländern nach dem gescheiterten Aufstand in Ungarn 1956 oder nach der Niederwalzung des jungen Prager Frühlings 1968. Die Ostdeutschen, die nach Westberlin oder in die Bundesrepublik flohen, die brauchten kein Asyl, die waren selbstredend automatisch Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
Wer heute wegen seiner politischen Überzeugung, Zugehörigkeit zu einer Rasse, Nationalität, Geschlecht oder Religion verfolgt wird, erhält Asyl – theoretisch. Die Wirklichkeit ist heute in der ganzen Welt deutlich komplizierter, auch in Mitteleuropa, in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. In Deutschland wird Asyl durch das Grundgesetz und das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) geregelt. Über die Gewährung von Asyl entscheidet das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bzw. die Verwaltungsgerichte.
Das Verwaltungsverfahren unterliegt gesonderten Gesetzmäßigkeiten. Ein Widerspruchsverfahren gegen die Entscheidung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge findet nicht statt. Nur bei einer einfachen Ablehnung hat die Klage gegen den Bescheid aufschiebende Wirkung. Die gerichtliche Entscheidung ergeht durch den Einzelrichter und ist nur beschränkt angreifbar.
Siehe auch: Dubliner Übereinkommen
Weblinks
Beurteilung:
Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland dar. Es fehlen noch allgemeine Definitionen und/oder Informationen zu anderen (deutschsprachigen) Ländern.