Arzt im Praktikum
Nach der derzeit (2004) noch gültigen Bundesärzteordnung ist nach Bestehen des 3. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung zum Erhalt der Vollapprobation noch die Ableistung der 18-monatigen Zeit als Arzt im Praktikum nötig.Am 6. Mai 2004 hat der Deutsche Bundestag durch eine Änderung der Bundesärzteordnung einstimmig beschlossen, den Arzt im Praktikum mit Wirkung ab 1. Oktober 2004 abzuschaffen. Medizinstudenten, die ihr Studium nach diesem Zeitpunkt erfolgreich abschließen, erhalten dann sofort ihre Approbation und den Status eines Assistenzarztes bei der Aufnahme einer Tätigkeit in einer Klinik.
Nach Aussagen von Regierungsmitgliedern ist das erklärte Ziel der Änderung, die Attraktivität von Medizinstudium und Arztberuf zu erhöhen. Dies soll insbesondere dadurch erreicht werden, daß die Änderung zu einer Erhöhung der Einstiegsgehälter angehender Mediziner auf den bis zu dreifachen Betrag gegenüber dem Gehalt eines Arztes im Praktikum führt. Die damit verbundenen Mehrkosten tragen der Bund und die gesetzlichen Krankenkassen, die hierfür Mittel aufbringen, die durch Einsparungen im Zuge der 2004 begonnenen Gesundheitsreform freigeworden sind.