Artikel-29-Datenschutzgruppe
Die Artikel-29-Datenschutzgruppe ist das unabhängige Beratungsgremium der Europäischen Gemeinschaft in Fragen des Datenschutzes.Die Gruppe wurde durch Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 24. Oktober 1995 eingesetzt. Ihre amtliche Bezeichnung lautet Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Aufgaben
Die Datenschutzgruppe hat vornehmlich beratene Funktion. Sie kann aber auch von sich aus Empfehlungen und Stellungnahmen zu allen Fragen abgeben, die den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Europäischen Gemeinschaft betreffen.
Seit ihrer Gründung hat sich die Gruppe zu verschiedenen datenschutzrechtlichen Themen geäußert, beispielsweise zur Videoüberwachung, zum E-Government, zur unerwünschten E-Mail-Werbung, zum Einsatz biometrischer Verfahren, zum Arbeitnehmerdatenschutz und zum Datenschutz im Internet.
Die Stellungnahmen der Gruppe sind nicht bindend. So hatte die Gruppe im Jahr 2003 Bedenken gegen die vorgesehene Übermittlung von Passagierdaten durch Fluggesellschaften an Behörden der USA geltend gemacht. Trotzdem beschloss der Rat der Europäischen Union 2004 den Abschluss eines Abkommens zur Übermittlung dieser Daten an das US Department of Homeland Security.
Die Gruppe besteht aus je einem Vertreter der jeweiligen nationalen Datenschutzbehörden, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und einem Vertreter der Europäischen Kommission.
Vertreter der Datenschutzbehörden der Bundesrepublik Deutschland ist der derzeitige Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar. Er ist zugleich der derzeitige Vorsitzende der Gruppe.Status und Zusammensetzung
Die Artikel-29-Gruppe ist gegenüber den EG-Organen und -Einrichtungen unabhängig. Sie trifft ihre Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip.