Artbegriff
Der Artbegriff bezeichnet einen Begriff, der wesentliche Merkmale einer Klasse von Gegenständen abbildet und die Art irgendeiner Gattung sind(einzuteilender Begriff).Der Artbegriff ist ein untergeordneter Begriff, der in einen allgemeinen Begriff, den Gattungsbegriff, eingeht.
Der Begriff Staat ist z.B. ein Artbegriff hinsichtlich des Begriffs politische Organisation als Gattungsbegriff. Allen Gegenständen, die im Artbegriff abgebildet werden, kommen alle Merkmale des Gattungsbegriffs zu, zusätzlich aber zur Unterscheidung von den anderen Arten noch eigene Artmerkmale (Differentia specifica).
Ein und derselbe Begriff, mit Ausnahme von Individualbegriffen und den maximal umfassenden Begriffen, den Kategorien, kann sowohl Artbegriff auch gleichzeitig Gattungsbegriff sein, je nach dem Begriff, in Bezug auf den er betrachtet wird.
Der Begriff Urteil (Logik) ist z.B. ein Artbegriff in Bezug auf den Begriff logische Form und Gattungsbegriff in Bezug auf den Begriff partikuläres Urteil. Der wechselseitige Zusammenhang von Artbegriff und Gattungsbegriff widerspiegelt im Bewusstsein den objektiv existierenden wechselseitigen Zusammenhang von Gattung und Art in Natur und Gesellschaft.