Arie
Unter einer Arie versteht man ein von einer Einzelperson (also solistisch) gesungenes Musikstück, das von Instrumenten, im Regelfall einem kleineren oder größeren Orchester, begleitet wird. I.d.R. ist eine Arie Teil eines größeren Werkes wie einer Oper, einer Kantate oder eines Oratoriums.Im 17. Jahrhundert wurde zunächst nicht zwischen Arie und Lied differenziert - auch kleine, strophische Gesangsstücke mit sparsamster Instrumentalbegleitung waren "Aria" betitelt. Erst im weiteren Verlauf des Barock bildete sich die typische Form der da-capo-Arie heraus, die durch allerhand instrumentale Ritornelle gegliedert war und deren erster Teil nach einem Mittelteil wiederholt wurde und damit den Ausführenden Gelegenheit für Verzierungen und andere Variationen bot.
Im späten 18. Jahrhundert, besonders nach der sog. "Opernreform" durch Christoph Willibald Gluck näherte sich die Arie wieder mehr der Liedform an, um dann im 19. Jahrhundert immer mehr erweitert und individualisiert zu werden. Nachfolgerin der Arie in der spätromantischen Oper wurde die Szene.
Besonders in der italienischen Oper ist die Arie oftmals in zwei voneinander abhängige Teile strukturiert: einer davon langsam-meditativ, der andere schnell-expressiv - die sog. Cabaletta, die es einem Sänger gestattet, seine volle Virtuosität zu zeigen. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Arie "O zittr'e nicht" der Königin der Nacht in Mozarts Zauberflöte.
Eine Arie für zwei Gesangsstimmen heißt Duett, für deren drei Terzett, für vier Quartett.
Siehe auch: Formenlehre (Musik)