Arbeitseinkommen
Das bundesdeutsche
Sozialversicherungsrecht kennt mehrere Einkommensbegriffe:
- Einkommen aus selbständiger Tätigkeit;
- Einkommen aus abhängiger Beschäftigung;
- Jahresarbeitseinkommen als Gesamtheit der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung.
Bei
sozialversicherungsrechtlichen Fragen oder staatlichen Zuschüssen wie beispielsweise dem
Existenzgründungszuschuss wird das Jahresarbeitseinkommen zugrunde gelegt. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Freibeträge anerkannt; dies betrifft beispielsweise die monatliche 165-EUR-Grenze (Stand: 2004) für die Hinzuverdienste (ob
selbständig oder abhängig beschäftigt) bei Arbeitslosigkeit.