Apostolische Sukzession
Die apostolische Sukzession oder apostolische Nachfolge ist die ununterbrochene Weitergabe des Bischofsamtes ausgehend von den Aposteln über viele Bischöfe vergangener Tage bis hin zu den heutigen Bischöfen, mittels der Bischofsweihe. Zumindest theoretisch kann jeder Bischof seine Weihevorgänger bis zu einem der 12 Apostel und damit bis Jesus Christus zurückverfolgen. Von evangelischer Seite wird oft auch die Bezeichnung historischer Episkopat verwendet.Der ursprüngliche Sinn der apostolischen Sukzession wie sie z.B. Irenäus von Lyon beschreibt, war nicht die Weitergabe eines Ordinationsritus sondern die unveränderte Weitergabe der Lehre, wie sie von den Aposteln gelehrt wurde.
Kirchen, die sich in der apostolischen Sukzession sehen, sind die römisch-katholische, die östlich-orthodoxen, die orientalisch-orthodoxenen, die Assyrische Kirche, die östlich-unierten, die anglikanische, die Herrnhuter Brüdergemeine, altkatholische Kirche, die schwedische lutherische Kirche und verschiedene evangelisch-hochkirchliche Bruderschaften. Sie alle führen ihre Bischöfe in einer ununterbrochenen persönlichen Reihenfolge auf die Apostel zurück, anerkennen jedoch die apostolische Sukzession anderer Kirchen nicht in allen Fällen.
Die apostolische Sukzession der Bischöfe der römisch-katholischen Kirche, der christkatholischen Kirche und der östlich-orthodoxen, orientalisch-orthodoxen Kirchen wird allgemein anerkannt.
Die apostolische Sukzession der anglikanischen Kirche wird von allen Kirchen außer der katholischen Kirche anerkannt (Papst Leo XIII erklärte in seiner Bulle Apostolicae Curae 1896 die anglikanische Ordination wegen formaler Änderungen am Ritus unter Edward IV für ungültig.)
Das erste erhaltene Dokument über die apostolische Sukzession stammt von Irenäus von Lyon aus dem 2. Jahrhundert. Geschrieben wurde es in der Auseinandersetzung mit Gnostikern, die sich auf geheime Unterweisungen durch Christus und geheime Apostel beriefen. Irenäus verneinte jede Geheimlehre, listete die allgemein bekannten Apostel der Bibel auf, den Hauptinhalt ihrer Lehre und die Identität der apostolischen Nachfolger bis zu seiner Zeit um die lückenlose Überlieferung der christlichen Lehre nachzuweisen. Daraus folgerte er, dass jemand, der etwas lehrt, das im Gegensatz zu dieser Lehre steht, nicht in der Nachfolge dieser Apostel und in der Nachfolge Christi steht, und umgekehrt jemand der nicht in der Nachfolge der Apostel steht nicht in ihrem Namen lehren kann.
In der nachkonziliaren katholischen Theologie wird dem Sukzessionsprinzip das Kollegialitätsprinzip zur Seite gestellt. Die Vollmacht des einzelnen Bischofs beruht nicht allein auf der historischen Rückbindung, sondern auch auf der aktuellen Einbindung in die Einheit des Episkopats.
Einige protestantische Kirchen wie die skandinavischen und baltischen lutherischen Kirchen sehen ihre Bischöfe ebenfalls als in der apostolischen Sukzession stehend. Doch ist nach protestantischer Lehrmeinung der historische Episkopat nicht für die Kirche konstitutiv. Wichtigstes Merkmal der Apostel sei vielmehr, dass sie direkt von Jesus Christus in ihr Amt eingesetzt wurden. Das Wirken dieses Zwölferkreises bilde gemäß der Schrift gemeinsam mit den Propheten und den zwölf Stämmen Israels die Grundlage für die gesamte Kirche der Folgezeit. Mit den Aposteln den gleichen Glauben zu teilen, ihrem in der Schrift überlieferten Wort zu glauben, um den heiligen Geist zu empfangen, ist für sie die entscheidende Bedeutung der apostolischen Sukzession (eine Konsequenz der reformatorischen Lehre von sola fide und von sola scriptura).
Anfang des 20. Jahrhunderts entstand im deutschen evangelischen Raum die "Hochkirchliche Bewegung". Ihr besonderes Interesse gilt dem "kirchlichen Amt", der "Liturgie" und den "Sakramenten". Die Leiter der verschiedenen hochkirchlichen Bruderschaften haben in der Regel eine Bischofweihe in apostolischer Sukzession erhalten. Ihre "Weihelinie" wird für gewöhnlich über altkatholische Bischöfe auf die Apostel zurück geführt.
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Die östlich-orthodoxen Kirchen anerkennen gewöhnlich die Ordination durch römisch-katholische und anglikanische Bischöfe zum Diakon oder Priester, ebenso die eines zur Orthodoxie konvertierten Bischofs.
Die Armenisch-Apostolische Kirche, eine orientalisch-orthodoxe Kirche, erkennt die bischöfliche römisch-katholische Konsekration an (und umgekehrt).
Die östlich-orthodoxen und orientalisch-orthodoxen Kirchen erkennen im Allgemeinen die jeweils anderen kirchlichen Ämter an, mancherorts pflegen sie auch die gegenseitige Kommunion; Priester können einander vertreten.