Apanage
Bei der Apanage (frz. aus mlat. appanare = mit Brot versorgen) handelte es sich um die Abfindung der nichtregierenden Mitglieder eines Adelsgeschlechts mit Landbesitz oder Geld zur Ermöglichung eines standesgemäßen Lebenswandels. Die Apanage wurde entweder bis zum Tode des apanagierten Adeligen gewährt, oder bis zum Aussterben der von ihm begründeten Linie. Da es im mittelalterlichen Europa lange Zeit kein einheitliches, klares Erbfolgerecht gab, versuchte man die nichtregierenden Angehörigen einer Dynastie mit einer Apanage abzufinden, um eine Teilung seines Herrschaftsgebietes zu verhindern.