Antwortbrief
Jeder
Antwortbrief, mit dem man einer
Behörde (wie z.B. der
GEZ) oder einem
Unternehmen eine von dieser Behörde oder diesem Unternehmen gewünschte oder angeforderte Information zukommen lässt, ist portofrei für den Absender, wenn dem Schreiben von der Behörde bzw. dem Unternehmen ein Umschlag mit der Aufschrift
Antwort beiliegt.
Daran ändert sich auch dann nichts, wenn sich auf dem Umschlag der Vermerk
Bitte freimachen oder
Freimachen, falls Marke zur Hand befindet.
Das
Porto für den Brief trägt der Empfänger; es beträgt bei Antwortbriefen nur 0,35 €.