Antrag zur Geschäftsordnung
Der Antrag zur Geschäftsordnung spielt in Versammlungen aller Art eine sehr wichtige Rolle. Er ist vorrangig zu allen Sachfragen zu behandeln und kann auf die Art und das Thema der Beschlussfassung eine sehr große Wichtigkeit haben.Der Versammlungsleiter muss dem Antragssteller das Wort erteilen, damit dieser seinen Antrag begründen kann. Im Anschluss wird üblicherweise gefragt, ob Versammlungsteilnehmer eine Gegenrede halten wollen. Es ist nur eine Gegenrede erlaubt. Danach wird über den Antrag abgestimmt. Ob der Antrag angenommen wird, entscheidet die einfache Mehrheit der beschlußfähigen Versammlung. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
Vor allem Abstimmungsmodalitäten und Tagesordnungspunkte werden durch einen Antrag zur Geschäftsordnung(GO) behandelt. Besondere Bedeutung kann dies auf Parteitagen oder im Parlament erhalten, wenn durch Änderung des Verfahrensweg gleichzeitig auch die Sachfrage beeinflusst wird.
Anträge zur Geschäftsordnung werden üblicherweise durch das Heben beider Arme dem Versammlungsleiter angezeigt.
Besonderheiten:
Nur, wenn eine Abstimmung beginnt, d.h. die Diskussion zum Sachantrag durch die Versammlungsleitung abgeschlosssen wurde, dann darf keine weitere Wortmeldung("Verbot der Wortmeldung während einer Abstimmung") erfolgen, auch keine Antrag zur GO.
Sollte sich die Abstimmung bzw. der Antrag zur Abstimmung als fehlerhaft erweisen, dann kann eine Wortmeldung zur GO nach der erfolgten Abstimmung erfolgen, um die Fehlerhaftigkeit zu korrigieren.
Die Wortmeldung selber stellt einen Antrag dar, d.h. die Versammlungsleitung entscheidet über jeden dieser Art der Anträge. Mit anderen Worten: niemand darf in einer Versammlung von selbst das Wort ergreifen, weil sonst ein ordnungsgemäßer Ablauf der Versammlung nicht mehr gegeben ist.