Anerkannte Religionen in Österreich
In Österreich ist der größte Teil der Bevölkerung römisch-katholisch. Es sind aber wesentlich mehr Religionen vom Staat anerkannt. Mit der Anerkennung gehen einige Berechtigungen der Religionen einher, wie z.B. eine Möglichkeit für Religionsunterricht in den Schulen, religiöser Beistand in Krankenhäusern.
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2 Anerkannte Bekenntnisgemeinschaften 3 Siehe auch 4 Weblinks |
Anerkannten Religionsgemeinschaften
Zurzeit gibt es in Österreich 13 anerkannte Religionsgemeinschaften, welche folgende Rechte genießen:Liste der staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften
Die Zahlen der Mitglieder basieren auf der Volkszählung 2001.
- Katholische Kirche
- Evangelische Kirche (376.150)
- Evangelische Kirche Augsburger Bekenntnis
- Evangelische Kirche Helvetisches Bekenntnis
- Altkatholische Kirche (14.621)
- Armenisch-apostolische Kirche (1.824)
- Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich
- Syrisch-orthodoxe Kirche (1.589)
- Griechisch-orientalische Kirche (= Orthodoxe Kirchen)
- Griechisch-orientalische Kirche (174.385)
- Griechisch-orthodoxe Kirche
- Serbisch-orthodoxe Kirche
- Rumänisch-orthodoxe Kirche
- Russisch-orthodoxe Kirche
- Bulgarisch-orthodoxe Kirche
- Methodistenkirche (1.236)
- Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (2.236)
Diese Religionsgemeinschaft wurde 1955 als Reaktion auf die Marshallplanhilfe durch den Staat Utah anerkannt. - Neuapostolische Kirche (4.217)
- Israelitische Religionsgemeinschaft (8.140)
- Islamische Glaubensgemeinschaft (338.988)
Der Islam ist in Österreich seit 1912 anerkannt, nachdem das mehrheitlich muslimische Land Bosnien Bestandteil der Österreichisch-Ungarischen Monarchie war. - Buddhistische Religionsgemeinschaft (10.402)
Anerkannte Bekenntnisgemeinschaften
Im Jahr 1997 wurde zusätzlich zu staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften noch die Kategorie der staatlich anerkannten religiösen Bekenntnisgemeinschaften eingeführt. Diese besitzen zwar eine eigene Rechtspersönlichkeit, jedoch nicht die Privilegien anerkannter Religionsgemeinschaften. Nach einer etwa 10jährigen Wartefrist kann einer anerkannten Bekenntnisgemeinschaft vom Kultusministerium der Status einer anerkannten Religionsgemeinschaft zuerkannt werden.
Liste der anerkannten Bekenntnisgemeinschaften
Siehe auch
Weblinks